Was tun bei Eigentümerwechsel? Diese Pflichten gelten für Käufer und Verkäufer

Ein Eigentümerwechsel ist mehr als nur ein Eintrag im Grundbuch – für Käufer wie Verkäufer ergeben sich daraus verschiedene Pflichten und Aufgaben. Von der Übergabe von Unterlagen bis zur Abmeldung von Versorgungsverträgen gibt es einiges zu beachten. Wer professionell begleitet wird und die wichtigsten Punkte kennt, sorgt für einen reibungslosen Übergang – und schützt sich vor späteren Missverständnissen.

Übergabeprotokoll als zentrales Dokument

Beim Eigentümerwechsel sollte ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellt werden. Es enthält Zählerstände, den Zustand der Immobilie und übergebene Schlüssel oder Unterlagen. Dieses Dokument ist besonders wichtig, falls es nachträglich zu Diskussionen kommt – etwa über Mängel oder Nebenkostenabrechnungen. Auch Fotos können hilfreich sein, um den Zustand eindeutig zu dokumentieren.

Informieren, abmelden, übergeben

Verkäufer sollten frühzeitig Versorgungsunternehmen, Versicherer und Hausverwalter über den Eigentümerwechsel informieren. Gleichzeitig müssen laufende Verträge geklärt oder gekündigt werden. Käufer wiederum sollten sich umgehend bei Versorgern und bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Auch Beiträge an Eigentümergemeinschaften oder Steuern ändern sich mit dem Eigentum – hier hilft ein strukturierter Ablaufplan.

Rechte gehen mit dem Eigentum über

Mit dem Grundbucheintrag gehen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten auf den neuen Eigentümer über – etwa bei Hausgeldzahlungen oder Wartungsverträgen. Wer rechtzeitig prüft, welche Verpflichtungen bestehen, kann diese übernehmen oder gegebenenfalls neu verhandeln. Eine klare Kommunikation und saubere Dokumentation helfen dabei, Streit zu vermeiden und den Start ins Eigentum angenehm zu gestalten.

Fazit

Der Wechsel des Eigentümers ist ein sensibles Thema – rechtlich wie praktisch. Wer alle Beteiligten informiert, Aufgaben klar verteilt und Unterlagen sorgfältig übergibt, sorgt für einen reibungslosen Übergang – und für Zufriedenheit auf beiden Seiten.

© immonewsfeed

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